Entsorgung von Mineralwolle
Bei künstlicher Mineralwolle handelt es sich um Sonderabfall (gem. Abfallgesetz um gefährliche Abfälle). Die Beseitigung ist nachweispflichtig in Form von Übernahmeschein / Begleitschein. Diese Rückstände dürfen keinen anderen Abfällen beigemischt werden.
Verpackungsrichtlinien:
Die Verpackung erfolgt an der Anfallstelle in spezielle Big-Bags mit Aufschrift „Mineralwolle“.
Eingefüllt werden dürfen ausschliesslich Mineralwolle, auch mit Anhaftungen wie z.B. Aluminiumfolie, Gitternetzfolie etc.
Nicht eingefüllt werden dürfen sonstige Fremdstoffe.
Die entsprechenden Big-Bags sind bei uns erhältlich.
Die Abholung der Mineralwolle erfolgt je nach Mengenaufkommen mittels Containern von 4 – 36cbm Fassungsvolumen oder bei Kleinmengen mittels Kastenwagen.