Entsorgung von Metallen
Eingesetzt werden Container bis 36m³ Fassungsvolumen.
In die Container dürfen eingefüllt werden:
- Aluminium
- Blechschrott
- Gussabfälle
- Kabelschrott
- Kupferabfälle
- Stahlbänder
- Stahlschrott
- Weissbleche
Nicht eingefüllt werden dürfen:
- Druckmittelbehältnisse (Spraydosen etc.)
- Gasflaschen
- Munitionsrückstände
- Ölverunreinigter Schrott
- Schrott mit sonstigen Anhaftungen
- sonstige Abfälle
Die Nichtbeachtung der o.a. Kriterien führt zu erheblichen Preisaufschlägen, bzw bei Munitionsrückständen und Gasflaschen zu hohen Regressansprüchen bei der Verursachung von Schäden.