Entsorgung von Glasabfällen

Eingesetzt werden Container bis 10m³ Fassungsvolumen. Das zulässige Befüllgewicht beträgt 9 to.

In die Container dürfen auch als Gemisch eingefüllt werden:

  • Buntes Flachglas
  • Draht- und Verbundsicherheitsglas
  • Flaschenglas
  • Glasbausteine
  • Isolierglas mit Alu-Abstandsrahmen
  • Ornamentglas
  • Weisses Flachglas
  • Windschutzscheiben ohne Gummi

Nicht eingefüllt werden dürfen:

  • Glas mit sonstigen Anhaftungen
  • Schadstoffbehaftetes Glas
  • Sonstige Fremdanteile

Die Nichtbeachtung der o.a. Kriterien führt u.U. zu erheblichen Preisaufschlägen.

Sollten in Ihrem Betrieb sortenreine Glasabfälle anfallen, so unterbreiten wir Ihnen hierüber nach vorheriger Prüfung ein spezielles Angebot.