Entsorgung von Glasabfällen
Eingesetzt werden Container bis 10m³ Fassungsvolumen. Das zulässige Befüllgewicht beträgt 9 to.
In die Container dürfen auch als Gemisch eingefüllt werden:
- Buntes Flachglas
- Draht- und Verbundsicherheitsglas
- Flaschenglas
- Glasbausteine
- Isolierglas mit Alu-Abstandsrahmen
- Ornamentglas
- Weisses Flachglas
- Windschutzscheiben ohne Gummi
Nicht eingefüllt werden dürfen:
- Glas mit sonstigen Anhaftungen
- Schadstoffbehaftetes Glas
- Sonstige Fremdanteile
Die Nichtbeachtung der o.a. Kriterien führt u.U. zu erheblichen Preisaufschlägen.
Sollten in Ihrem Betrieb sortenreine Glasabfälle anfallen, so unterbreiten wir Ihnen hierüber nach vorheriger Prüfung ein spezielles Angebot.