Entsorgung von gemischten Verpackungen
Eingesetzt werden je nach Bedarf und Abfallaufkommen Umleerbehältre 1,1m³ – 5m³, Absetzkippermulden oder Abrollbehälter.
Bei gemischten Verpackungen handelt es sich um Transport-, Um- oder Verkaufs-verpackungen.
In die Container dürfen als Gemisch eingefüllt werden:
- Folien
- Holz (z.B. Einwegpaletten)
- Kunststoffe
- Metalle
- Papier, Pappe, Kartonagen
- Styropor
- Verbundverpackungen
Nicht eingefüllt werden dürfen:
- Gasflaschen
- Hausmüll
- Kunststoff- bzw. Metallbehältnisse mit schädlichen Restanhaftungen (z.b. Behältnisse in denen Öle, Säuren, Farben etc. beinhaltet waren)
- Dachbalken, Dachlatten
- Mineralische Abfälle
- Verpackungen mit sonstigen Anhaftungen
- HBCD-haltige Stoffe (Baustyropor, -polysterol, -styrodur, -schaum, Schalldämmplatten)
- Mineralfaserplatten (Deckenabhängung)
Bitte beachten sie die o.a. Befüllrichtlinien, da die Entsorgung bei Fehlbefüllung u.U. mit erheblichen Preisaufschlägen behaftet ist.