Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen (Eternit/Kunstschiefer)

Bei asbesthaltigen Bauabfällen handelt es sich um Sonderabfall (gem. Abfallgesetz um gefährliche Abfälle). Die Beseitigung ist nachweispflichtig in Form von (Übernahmeschein / Begleitschein). Diese Rückstände dürfen keinen anderen Abfällen beigemischt werden.

Verpackungsrichtlinien:

Die Verpackung erfolgt an der Anfallstelle in spezielle Big-Bags mit Aufschrift „Asbest“.Die Big-Bags sind erhältlich in den Grössen L 2,60m x B 1,10m für Welleternitplatten der Grösse 2,50m x 1,00m oder in 0,90m x 0,90m für Bruchstücke, bzw. kleinere Platten. Das Befüllgewicht beträgt ca. 400 – 500kg. Das spezifische Gewicht beträgt je nach Plattengrösse 17 – 22kg/m².

Eingefüllt werden dürfen ausschliesslich Eternit- und Kunstschieferplatten.

Nicht eingefüllt werden dürfen sonstige Fremdstoffe.

Die entsprechenden Big-Bags sind bei uns erhältlich.

Die Abholung der asbesthaltigen Bauabfälle erfolgt je nach Mengenaufkommen mittels Containern von 4 – 20cbm Fassungsvolumen.

Wichtiger Hinweis:
Asbesthaltige Baustoffe müssen ab Anfallstelle entsorgt werden. Ein Eigentransport ist nicht möglich, da diese Rückstände der Transportgenehmigungspflicht (gem. Abfallgesetz) unterliegen.