Entsorgung von Abfällen zur Verwertung (AzV)

Bei Abfällen zur Verwertung handelt es sich um ein Abfallgemisch, dessen Rückstände nach Sortierung der stofflichen oder thermischen Verwertung zugeführt werden.

Eingesetzt werden Umleerbehälter 1,1m³ – 5m³ Fassungsvolumen für nicht sperrige Abfälle oder Wechselcontainer von 3m³ – 36m³.

In die Container dürfen als Gemisch eingefüllt werden:

  • Glas (nicht in Umleerbehälter)
  • Hölzer aller Art (unbehandelt)
  • Kunststoffe aller Art
  • Metalle aller Art
  • Mineralische Abfälle (nicht in Umleerbehälter)
  • Papier, Pappe

Nicht eingefüllt werden dürfen:

  • Asbesthaltige Abfälle
  • Elektrogeräte (Kostenlose Abgabe bei den offiziellen Sammelstellen)
  • Gasflaschen
  • Mineralwolle
  • Schadstoffbehaftete Mineralien
  • Sonderabfälle (Farben, Öle, Säuren, Reinigungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel etc.)
  • HBCD-haltige Stoffe (Baustyropor, -polysterol, -styrodur, -schaum, Schalldämmplatten)
  • Mineralfaserplatten (Deckenabhängung)
  • Dachbalken, Dachlatten

Die Nichtbeachtung der aufgezählten Kriterien führt zu erheblichen Preisaufschlägen.